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Herrschaft
Gesellschaft
Regierung und Verwaltung
Heerwesen
Wappen
Recht
Währung, Zahlen, Maße, Gewichte
Gesellschaft
Albyon kennt fünf Stände: Witena, Edhelingas, Eorlingas, Fraelingas und das Thralldom. Die Witena sind der Hochadel; er besteht nur aus wenigen mächtigen Clanoberhäuptern. Darunter stehen die Edhelingas, der Kleinadel. Die Eorlingas bilden den gehobenen Mittelstand aus reichen Händlern, Handwerkern, Priestern, Vögten und Magiern. Die Masse der Bevölkerung sind Fraelingas, freie Bauern und Bürger. Das Thralldom sind Leibeigene und Sklaven. Letztere sind meist Bauern und Handlanger, einige dienen jedoch als Lehrer, Verwalter oder Schreiber in durchaus respektablen Positionen. Der Albyoni wird in seinen Stand hineingeboren, die Standesschranken sind aber durchlässig. Theoretisch kann ein ein Thrall sogar bis in den Adelsstand aufsteigen. Unfrei kann man auch durch Gerichtsurteil, z.B. bei Nichtbezahlung von Schulden, werden.
Händler und Handwerker haben sich zu Gilden und Zünften zusammengeschlossen und bilden in den großen Städten einen politischen Machtfaktor. Auch die Unterwelt als auch das Fahrende Volk hat sich organsiert.
Über allem liegt jedoch die Clanzugehörigkeit. Der Clan muss seinen Mitgliedern Schutz bieten. Blutrache ist noch weit verbreitet. In den Städten spielt die Clanzugehörigkeit jedoch eine untergeordnete Rolle. Kleriker verlassen offiziell ihren Clan, um nur noch ihrem Gott zu dienen und legen deshalb ihren Familiennamen ab. In der Praxis agieren sie jedoch häufig weiterhin im Sinne ihres Clans.
Regierung und Verwaltung
Der Cyning ist das Staatsoberhaupt von Albyon. Er ist der Herr der Cyninges Huscarles, der Königlichen Leibwache. Mit ihnen reitet er in der Schlacht an der Spitze des Heeres. Er hat das Recht, Begnadigungen auszusprechen und Urteile aufzuheben. Ansonsten hat er nur repräsentative Funktionen. Der Cyning hat noch weitere Titel: Als Altoqui untersteht ihm der toquische Adel, als Ealdorman of dhe Weald darf er den Heerbann des Weald zusammen rufen. Der Chryseiische Seebund verlieh ihm den Titel Basilos ke Archon peri Chryseias. Ferner ist er als Meister der Gemeinschaft des Träumers das Oberhaupt der Vraidos-Mönce und Nonnen. Weitere Titel sind Lord of Ath (Zauberinsel und Herr über Licht und Finsternis.
Nach der Verbannung von Lord Elrod MacBeorn entstand daneben des Amt des Bretwarda als Regierungsoberhaupt Albyons. Er ist höchster Richter, höchster Beamter und höchster Heerführer in einem. Ihm unterstehen die Cyninges Waelingas. Er beruft die Mitglieder des Thronrates: Chancellor, Hy Steward, Marescall, Hordward und Seldfrega.
Der Chancellor ist einer der Stellvertreter des Bretwarda als höchster Beamter. Er beaufsichtigt den Bau und Unterhalt der Königsstraßen, Hafenanlagen und Burgen. Ferner unterstehen ihm Hofkanzlei, Kurierdienst und Herolde und er ist Siegelbewahrer.
Der Hy Steward ist der Stellvertreter des Bretwarda als höchster Richter. Er ist außerdem als Kronanwalt der oberste Ankläger und ihm sind die Schöffen, Büttel, Schergen und Henker des Königlichen Gerichtshofes untertan. Er führt zudem auch den Oberbefehl über die Königlichen Wildhüter.
Der Marescall ist der Stellvertreter des Bretwarda als höchster Heerführer. Ihm unterstehen die albyonischen Gesandten sowie die Spione. Und er muss die ausländischen Gesandten betreuen.
Der Horward ist ein weiterer Stellvertreter des Bretwarda als höchstem Beamten. Er führt die Aufsicht über den Staatsschatz, ist oberster Steuer- und Zolleintreiber und verantwortlich für den Küstenschutz. Hierbei obliegt ihm auch der Oberbefehl über die Königliche Flotte.
Der Seldfrega ist der dritte Stellvetreter des Bretwarda als höchster Beamter. Er verwaltet die königlichen Besitzungen, hat für den Unterhalt des Hofstaates zu sorgen und ist als Trossmeister für die Ausstattung des stehenden Heeres und des königlichen Stalls verantwortlich.
Bevor neue Gesetze erlassen werden oder bei der Ernennung von hohen Amtsträgern muss der Bretwarda zuerst den Witenagemot anhören, in dem die Clanältesten der [[Toqui]-Clans Beorn, Ceata, Conuilh, Elphin und Rathgar Sitz und Stimme haben. Der Chief der Beorninge hat traditionell den Vorsitz.
Der Witenagemot setzt auf Vorschlag des Bretwarda die Thanes (männlich) und Thegnas (weiblich) ein. Der Thane ist ein Beamter des Königs, er hat keine Erbansprüche. Seine Aufgaben sind: Verteidigung (Musterung, Heerschau, Training, Organisation der Wehrpflichtigen), Rechtsprechung, Gesetzgebung (innerhalb des vorgegebenen königliche Rechts), Sicherheit und Ordnung, Sicherstellung der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Burgen , Häfen), Fiskus (Steuern, Zölle, Maut), Verwaltung des königlichen Eigentums.
Zu seiner Unterstützung kann der Thane wiederum in Burgen, Städten, Wäldern, Dörfern, etc., Vögte einsetzen (Bailiff, Gerafa, Ward). Diese wiederum befehligen ihre Büttel und Schergen.
Diese Beamten sind in der Theorie sofort abrufbar. Da sie jedoch in der Regel eine ansehnliche Hausmacht hinter sich haben, findet ein Wechsel häufig nur im Todesfall statt.
Derzeitig ist jedoch die Regierung von Albyon im Wandel: Der Witenagemot hat in Abwesenheit von Chief Alvir MacBeorn, dem Clanältesten der Beorninge, die Bretwarda Rhyannidd NighElphin zur Cwyn, d.h., zur Königin ernannt, so dass die Funktionen von Staats- und Regierungsoberhaupt wieder zusammengeführt wurden. Allerdings wird die Cwyn von Teilen der Bevölkerung abgelehnt, da die mittlerweile volljährige Tochter König Elrods, Mayd Evelyn NighBeorn, als rechtmäßige Thronanwärterin zur Verfügung steht.
Heerwesen
Das Heerwesen ist sowohl Ausdruck als auch Stütze des albyonischen Gesellschaftssystems. Reichtum und Macht liegen in den Händen der dünnen, landbesitzenden Oberschicht, die vom Pferderücken aus das Land auch militärisch beherrscht.
Die übliche Rüstung des Cnight (Ritter) sind Kettenhemd, Spangenhelm mit Nasal, Arm- und Beinschutz aus Leder, Metall oder Holz, eine wattierte Unterjacke sowie ein Tropfenschild. Als Hauptwaffen dienen Reiterlanze und Langschwert, manchmal auch Streitaxt oder Streitkolben, aber auch Wurfspeere, die bei Scheinattacken vom Pferd aus geworfen werden.
Lehnsherren und Städte stellen das Fyrd, bestehend aus leichter Infantrie und Bogenschützen. Sie haben meist keine Rüstung und sind üblicherweise mit dem Saex, einem langen Dolch, sowie Keule, Kampfstab oder Stoßspeer bewaffnet. Man kann sich von der Wehrplicht freikaufen, wobei gilt, je höher der Stand, desto höher der Betrag. Für das Geld werden dann entsprechend Söldner geworben.
Hinzu kommen die stehenden Truppen, die Huscarls genannt werden. Sie gebrauchen Schlachtbeil, Langschwert, Tropfen- oder Rundschild, Kettenhemd, Spangenhelm, Dolch, Wurfaxt und Stoßspeer. Huscarls ohne Lehnsherrn verdingen sich in der Regel als Söldner.
Die Hochland-Krieger haben ebenfalls einen langen Dolch, den Dirk, tragen kleine Rundschilde und ein Breitschwert oder den Claymore, einen Bihänder.
Die Flotte besteht zumeist aus sogenannten Cnaefs, Langschiffen mit einer Ruderreihe und einem, selten zwei Masten. Bug und Heck liegen erhöht oder haben kleine hölzerne Türme mit Zinnenkranz. In Albyon sind zahlreiche, verschiedene Belagerungsgeräte wie Onager, Blide oder Ballista bekannt.
Es gibt vier königliche Einheiten:
" Die Cyninges Huscarls sind die Leibgarde des Königs. Sie bestehen größtenteils aus den Söhnen des höheren Adels.
" Die Cyninges Waelingas sind die Leibgarde des Bretwarda. Es sind Söldner, meist Walis, Svaren oder Waranag.
" Die Cyninges Flet, die Flotte.
" Die Cyninges Yeomen, Langbogenschützen, die in Friedenzeiten als Wildhüter und Kopfgeldjäger tätig sind.
Die meisten Kämpfe werden jedoch nicht gegen andere Reiche, sondern in Albyon selbst ausgetragen, allerdings mit nur kleinen Aufgeboten und unter Beachtung von Regeln. Die Fehde ist die Möglichkeit eines Adligen oder Clans, um Besitz, Privilegien oder einfach nur die Ehre zu kämpfen. In eine Fehde darf er nur mit seinen Cnights und Huscarls ziehen und keine Wehrpflichtigen heranziehen. Außerdem herrscht bei einer äußeren Bedrohung allgemeines Fehdeverbot. Auch kann, z.B. bei offensichtlicher Unterlegenheit, eine Fehde ausgeschlagen werden. Die unterlegene Seite muss sich den vorher gestellten Forderungen unterwerfen. Um eine Fehde zu beenden werden in der Regel Geiseln ausgetauscht, die im Falle eines Vertragsbruches getötet werden dürfen. Für lang andauernde Fehden gibt es Fehdeschlichter, ehrenwerte Mitglieder der Gesellschaft, häufig Priester, deren Aufgabe es ist, zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln. Man erkennt sie am Waagesymbol, das sie tragen.
In Friedenszeiten finden zudem Turniere statt, in denen sich die Adligen untereinader im Kampf messen können und als Gewinn meist die Rüstung und die Pferde, seltener das Land des Unterlegenen erhalten.
Wappen
Um die streitenden Parteien auseinander halten zu können, haben sich die Adligen Wappen zugelegt. Auch Clans, Städte, Grafschaften, Klöster, Tempel, Gilden, Zünfte und königliche Beamte kann man an ihrem Wappen erkennen. Dies ist sehr wichtig in einem Land, in dem nur die wenigsten lesen und schreiben können. Hierzu existieren auch strenge heraldische Regeln. Herolde müssen die wichtigsten Wappen auswendig wissen. Herolde zählen zum Fahrenden Volk, dessen ungachtet gelten sie als unbestechlich. Sie dürfen nicht angegriffen werden und dürfen das gegenerischen Lage inspizieren, um sich über die Wappen der teilnehmenden Adligen zu informieren. Sie sind Chronisten der Kämpfe und haben die Aufgabe, die Gefallenen zu identifizieren. Ferner obliegt es ihnen Botschaften zu überbringen und vor dem Kampf, Briefe, Testamente und Wertgegenstände in Verwahrung zu nehmen. Herolde erkennt man an Heroldsstab und Tappert, einem übergroßen Gewand mit dem Wappen ihres Lehnsherrn.
Recht
Recht und Gesetz sind in Albyon Geburtsrechte, auf die sogar die Leibeigenen pochen können, die jedoch auch von den Mächtigen immer wieder missachtet werden. Das Recht besteht aus einer verwirrenden Vielzahl von Gesetzessammlungen, aus lokal unterschiedlichem Gewohnheitsrecht sowie gerichtlichen Präzedenzfällen. Schrift- und Rechtskundige sind daher gefragte Leute. Häufig sind es Xán-Priester oder Vraidosmönche.
Richter ist der jeweilige Lehnsherr oder königliche Beamte, in den Städten manchmal die Gilden und Zünfte, je nachdem ob es sich um minderes oder höheres Recht handelt. Streitigkeiten um Eigentum oder kleine Regelverstöße fallen unter das mindere Recht, Kapitalverbrechen unter höheres. Zudem darf ein Richter niemanden verurteilen, der im Status höher steht als er.
Jeder Freie darf einen anderen anklagen. In der Gerichtsverhandlung müssen Ankläger und Angeklagter komplizierte Eidesformeln vortragen. Fangen sie an zu stottern oder verhaspeln sie sich, reicht dies manchmal schon für ein Urteil aus. Das Gericht ordnet auch häufig die Beschaffung von sogenannten Eideshelfern an, die den Eid wiederholen müssen. Je höher die Beweislast drückt, desto mehr Eideshelfer müssen beigebracht werden. Ansonsten wird auch bloßes Hörensagen als Beweis akzeptiert. Wird der Angeklagte von einem Verbrechen freigesprochen, kann er darauf bestehen, dass den Ankläger das vorgesehene Strafmaß trifft. Dadurch ist die Anzahl der Strafprozesse eher gering. Als letzte Möglichkeit haben die Parteien die Möglichkeit, ein Götterurteil zu verlangen. Übliche Proben sind: Mit der bloßen Hand einen Stein aus kochendem Wasser heben, eine glühende Eisenstange tragen oder gefesselt und mit gewichten belastet in einen Fluss springen. Üblicherweise wird jedoch ein Zweikampf ausgetragen, an dem auch Stellvertreter teilnehmen können. Zauberer und Kleriker dürfen dies jedoch nicht. Manch Adliger hält sich geübte Kämpfer als Champions, um damit z.B. an das Land seiner Nachbarn zu galengen.
Den Richtern stehen Schöffen (Berater, die die örtlichen Gegebenheiten kennen), Schergen (Vollzugsbeamte, ähnlich den Polizisten, Schließern oder gerichtsdienern), Büttel (Hilfsbeamte mit ähnlichen Aufgaben wie die Schergen) und Henker zur Verfügung. Eingekerkert werden nur Verdächtige von Schwerverbrechen. Entzieht sich jemand einem Gerichtstermin oder anderen Pflichten wird er geächtet, d.h., er ist vogelfrei und darf straflos von jedem getötet oder versklavt werden. Flüchtige Verurteilte und Geächtete werden von den Cyninges Yeomen verfolgt, die dafür ein Kopfgeld erhalten.
Die Folter ist nur bei einem Verdacht des Hochverrats statthaft und muss vom König selbst als höchstem Richter angeordnet werden. Das Schinden von zum Tode verurteilten ist ebenfalls nicht zulässig.
Die Clans sind jedoch ihren Angehörigen verpflichtet und so kommt es, dass immer wieder Urteile missachtet werden und Blutrache geübt wird. Allerdings entfällt die Verpflichtung, wenn das sogenannte Wergeld gezahlt wurde, eine Art Schadenersatz für die Tötung oder Verletzung eines Angehörigen.
Kleriker und Magier unterstehen nicht der weltlichen Gerichtsbarkeit, sondern werden von ihren eigenen Institutionen gerichtet. Darüber hinaus haben die Priesterschaften und Orden die volle Gerichtsbarkeit über alle Personen, die sich auf deren Beistz aufhalten. Manchem Vogelfreien wird auch Asyl gewährt.
Beim Erb- und Familienrecht herrscht das patriarchalische System vor. Aber Frauen sind weder rechtlos und können z.B. auch erben.
Der Strafkatalog ist vom Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn" geprägt, d.h., dass bei Diebstählen, Raub, Betrug oder anderen Eigentumsdelikten Enteignungen ausgesprochen werden. Hinzu kommt insbesondere bei Mehrfachtätern die Brandmarkung und Züchtigung. Bei Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung oder schwere Körperverletzung kommt zu dem Wergeld meist die Todesstrafe. Verbrechen gegen die Krone wie Schmuggel, Landfriedensbruch oder Steuerhinterziehung folgt die Enteignung und Verbannung.
Währung, Zahlen, Maße, Gewichte
Einigen wenigen Adligen wurde das Recht verliehen, eigene Münzen zu prägen. Diese Münzen unterscheiden sich in Gewicht und Metallgehalt. Hinzu kommt, dass verschiedene Zahlensysteme verwendet werden: Oktal-, Dezimal- und Duodezimalsystem. Als "Leitwährung" ist die königliche Goldmünze Scilling überall anerkannt. 10 Farthing aus Silber ergeben den Wert eines Scilling, 10 Copper aus Kupfer einen Farthing.
Wegen des allgemeinen Mangels an Münzen und auch wegen des enormen Gewichts bei größeren Transaktionen ist unter befreundeten Händlern der Wechsel üblich geworden. In den großen Städten unterhalten die Kaufleute Kontore, in denen man langlebige Waren und Münzen einlagern und sich dafür einen Schatzbrief austellen lassen kann, den man auch - gegen Gebühr - in einem anderen Kontor auslösen darf.
Die Maßeinheiten unterscheiden sich in Albyon von Ort zu Ort so sehr, das es nur drei Maße gibt, die auch überregional Verwendung finden: der fot (königlicher Fuß = 15 cm) und das pond (königliches Pfund = 250 g) sowie der caef (= 12 km). Die Kontore der jeweiligen Städte haben Sammlungen mit den verbreitesten Maßeinheiten angelegt.
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